Artikel XArtikel römisch zehn
Das Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, gilt für die Land- und Forstarbeiter des Bundes mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Bundesministers für soziale Verwaltung derjenige Bundesminister, dessen Ressort die Planstelle des Bediensteten angehört, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler tritt.Das Arbeitsruhegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, gilt für die Land- und Forstarbeiter des Bundes mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Bundesministers für soziale Verwaltung derjenige Bundesminister, dessen Ressort die Planstelle des Bediensteten angehört, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler tritt.