Beachte
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000,
BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Titel
Verordnung der Bundesminister für Finanzen, für Gesundheit und
Umweltschutz, für Handel, Gewerbe und Industrie, für Unterricht und
Kunst, für Verkehr und für Wissenschaft und Forschung vom 17. Juni
1983, mit der statistische Erhebungen in nichtlandwirtschaftlichen
Bereichen angeordnet werden (nichtlandwirtschaftliche
Bereichszählungen 1983)
StF:
BGBl. Nr. 413/1983
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2018