Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit für Angestellte der UNO-Ämter § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit für Angestellte der UNO-Ämter

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 340/1983 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 110/2010

Typ

Vertrag – UNO

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1983

Außerkrafttretensdatum

31.10.2010

Unterzeichnungsdatum

27.07.1982

Index

19/21 Angestellte internationaler Organisationen

Titel

Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen betreffend die modifizierte Anwendbarkeit des Abkommens über Soziale Sicherheit mit der UNIDO auf weitere in Österreich errichtete Ämter der Vereinten Nationen
StF: BGBl. Nr. 340/1983 (NR: GP XV RV 1190 AB 1352 S. 145. BR: AB 2674 S. 432.)

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Abschnitt römisch drei vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt gemäß seinem Abschnitt römisch drei am 1. August 1983 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des Staatsvertrages wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2012

Gesetzesnummer

10000762

Dokumentnummer

NOR11000764

Alte Dokumentnummer

N1198312961R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/340/P0/NOR11000764

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