Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Italienischen Republik
IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Vertrages vom 30. Dezember 1950 *) treten soll, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigungen ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 52/1955*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1955,