Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Italien) § 0

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 307/1983

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1983

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.01.1981

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 307/1983 (NR: GP XV RV 614 AB 1173 S. 121. BR: AB 2558 S. 426.)

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich
und

der Präsident der Italienischen Republik

IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,

SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Vertrages vom 30. Dezember 1950 *) treten soll, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigungen ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

______________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1955,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. April 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 42, Absatz 2, am 1. Juli 1983 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2016

Gesetzesnummer

10008533

Dokumentnummer

NOR11008684

Alte Dokumentnummer

N6198310635W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/307/P0/NOR11008684

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