Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik,
erfüllt von dem Wunsche, die Anwendung des Artikels VIII des übereinkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien zu ermöglichen,erfüllt von dem Wunsche, die Anwendung des Artikels römisch acht des übereinkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien zu ermöglichen,
haben beschlossen, die Bestimmungen über die Prüfungen zur Erlangung des Baccalaureats von Schülern (Prüfungskandidaten) österreichischer Staatsbürgerschaft des Lycée Français in Wien festzusetzen, und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart: