Bundesrecht konsolidiert

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien § 0

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 255/1983

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.03.1983

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

DREIZEHNTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 255/1983 (NR: GP XV RV 1145 AB 1372 S. 142. BR: AB 2646 S. 431.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen *1) (im folgendem als „die Deklaration” bzw. als „das Allgemeine Abkommen” bezeichnet),

In Anwendung der Ziffer 6 der Deklaration,

Kommen überein wie folgt:

________________________________________________________________

*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 233/1960

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14.März 1983 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2010

Gesetzesnummer

20004954

Dokumentnummer

NOR30005414

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/255/P0/NOR30005414

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