Bundesrecht konsolidiert

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien Art. 1

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 255/1983

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

14.03.1983

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Text

  1. Ziffer eins
    Die Geltungsdauer der Deklaration wird durch Änderung des Datums in Ziffer 6 auf „31. Dezember 1982” verlängert.
  2. Ziffer 2
    Diese Niederschrift wird beim Generaldirektor der VERTRAGSPARTEIEN des Allgemeinen Abkommens hinterlegt. Sie steht zur Annahme, durch Unterzeichnung oder in anderer Weise, durch Tunesien und durch die teilnehmenden Regierungen offen. Sie tritt zwischen der Regierung Tunesiens und einer telnehmenden Regierung in Kraft, sobald sie von der Regierung Tunesiens und von dieser Regierung angenommen wordenist.
  3. Ziffer 3
    Der Generaldirektor übermittelt eine beglaubigte Abschrift dieser Niederschrift und eine Mitteilung über jede Annahmeerklärung an die Regierung Tunesiens und an jede Vertragspartei des Allgemeinen Abkommens.

Geschehen zu Genf am vierundzwanzigsten November neunzehnhunderteinundachtzig, in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

Gesetzesnummer

20004954

Dokumentnummer

NOR40081561

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/255/A1/NOR40081561

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