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Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik (UNO) Art. 1

Kurztitel

Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik (UNO)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 223/1983

Typ

Vertrag – UNO

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

13.04.1983

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

(Übersetzung)

Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung der Vereinten Nationen am 30. März 1982

Herr Präsident!

Im Namen der Österreichischen Regierung habe ich die Ehre, eine Beitragsleistung in Höhe von 17 Millionen österreichischen Schilling (bei derzeitigen Wechselkursen ein Gegenwert von über 1 Million US-Dollar) für die übergangsperiode des Finanzierungssystems für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung, vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung, zuzusagen.

Diese Zusage unterstreicht das fortbestehende Engagement Österreichs bei der Durchführung des Wiener Aktionsprogramms, welches die Notwendigkeit eines neuen Finanzierungssystems zur Unterstützung einer wirksamen internationalen Maßnahme auf diesem so entscheidenden Gebiet für die wirtschaftliche Entwicklung anerkennt. Die Erfahrung mit dem Interimsfonds für Wissenschaft und Technik, der mit Ende vergangenen Jahres zu bestehen aufgehört hat, führte in der Generalversammlungsresolution 36/183 zu einer neuerlichen Bestätigung der Notwendigkeit zur Vorhersehbarkeit und ununterbrochenen Bereitstellung erheblicher Mittel, zusätzlich zu denen, die derzeit bereits im System der Vereinten Nationen vorhanden sind. Wir hoffen, daß die langfristigen Maßnahmen für das Finanzierungssystem, welche gegenwärtig verhandelt werden, diese führenden Prinzipien zur Grundlage haben werden.

Letztlich, Herr Präsident, möchte ich erwähnen, daß das Aktionsprogramm von Nairobi und die Generalversammlungsresolution 36/193 ausdrücklich ua. das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung für die Verteilung der Mittel zur Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen vorsehen. Wir begrüßen diese Empfehlung und hoffen, daß diese eine weitere Anregung zur aktiven Unterstützung der langfristigen Maßnahmen für das Finanzierungssystem darstellt.

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2014

Gesetzesnummer

10004388

Dokumentnummer

NOR12047970

Alte Dokumentnummer

N3198313545L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/223/A1/NOR12047970

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