Beachte
Diese Verordnung wurde durch § 42 Abs. 1 Aufzüge-Sicherheitsordnung,
BGBl. Nr. 4/1994 zum Teil aufgehoben.
Zum Außerkrafttreten: Diese Verordnung tritt hinsichtlich der von
dieser Verordnung erfaßten kraftbetriebenen Flurförderzeuge,
vgl. § 13 FSV,
BGBl. Nr. 307/1994, und hinsichtlich der
Überrollschutzaufbauten (ROPS) und hinsichtlich der
Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) für die in § 1
SSV genannten Baumaschinen, vgl. § 26 SSV,
BGBl. Nr. 308/1994, mit
Ablauf des Tages der Kundmachungen (27. 4. 1994) der Verordnungen
BGBl. Nr. 307 und 308/1994 außer Kraft.
Titel
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. März 1983 über allgemeine Schutzvorrichtungen und Schutzmaßnahmen anderer Art bei Maschinen und Geräten (Allgemeine Maschinen- und Geräte-Sicherheitsverordnung - AMGSV)
StF:
BGBl. Nr. 219/1983