Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in Strafsachen (Israel) § 0

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 226/1982

Typ

Vertrag – Israel

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.05.1982

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.07.1975

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Titel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. Nr. 226/1982 (NR: GP XIV RV 231 AB 469 S. 52. BR: S. 361.)

Sprachen

Deutsch, Hebräisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

der Staat Israel

haben in dem Wunsch, das Europäische Übereinkommen vom 20 April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen *) - im folgenden als Übereinkommen bezeichnet - im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, folgendes vereinbart:

________________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel römisch sechzehn Absatz 2 am 23. Mai 1982 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002581

Dokumentnummer

NOR11002604

Alte Dokumentnummer

N2198214597R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/226/P0/NOR11002604

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