Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Seiner Majestät des Königs von Marokko,
VOM WUNSCHE GELEITET, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen Österreich und Marokko zu fördern und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet im größtmöglichen Ausmaß zu verfolgen;
VOM WUNSCHE GELEITET, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Regeln der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde - in der Folge „die Konvention” genannt - anzuwenden, haben folgendes vereinbart: