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Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Tschechische R) Art. 1

Kurztitel

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 76/1981

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Artikel 1

Jene Bezeichnungen, denen der Schutz auf Grund des am 11. Juni 1976 abgeschlossenen Vertrages über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse gewährt wird, werden in Anlagen zu diesem Übereinkommen angeführt. Die Anlage A zu diesem Übereinkommen enthält die geschützten österreichischen Bezeichnungen, die Anlage B die geschützten tschechoslowakischen Bezeichnungen.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2015

Gesetzesnummer

10002550

Dokumentnummer

NOR12032645

Alte Dokumentnummer

N2198147647L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/76/A1/NOR12032645

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