Bundesrecht konsolidiert

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Mietrechtsgesetz § 46

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Mietrechtsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 520/1981 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 46

Inkrafttretensdatum

01.01.1986

Außerkrafttretensdatum

28.02.1994

Abkürzung

MRG

Index

20/05 Wohn- und Mietrecht

Text

Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung

Paragraph 46,
  1. Absatz einsTreten in einen bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bestehenden Hauptmietvertrag über eine Wohnung der Ehegatte, der Lebensgefährte oder nahe Angehörige des bisherigen Hauptmieters, die minderjährig sind, allein oder gemeinsam mit anderen Angehörigen ein (Paragraph 12, Absatz eins und 2, Paragraph 14,), so darf der Vermieter vom (von den) in das Hauptmietrecht Eintretenden weiterhin nur den Hauptmietzins begehren, den er ohne den Eintritt begehren durfte. Das gleiche gilt für den Eintritt auf Grund einer gerichtlichen Anordnung nach Paragraph 87, Absatz 2, des Ehegesetzes.
  2. Absatz 2Treten in einen bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bestehenden Hauptmietvertrag über eine Wohnung ausschließlich Personen ein, die im Absatz eins, nicht genannt sind, so darf der Vermieter vom (von den) in das Hauptmietrecht Eintretenden ab dem auf den Eintritt folgenden Zinstermin eine Erhöhung des bisherigen Hauptmietzinses bis zu dem Betrag begehren, der sich für die Wohnung bei Zugrundelegung des Paragraph 16, Absatz 2 bis 4 und der Ausstattungskategorie im Zeitpunkt des seinerzeitigen Vertragsabschlusses oder einer späteren, vom Vermieter finanzierten Standardverbesserung errechnet; in den Fällen des Absatz eins, darf der Vermieter diese Erhöhung des bisherigen Hauptmietzinses ab dem Zinstermin begehren, in dem alle im Absatz eins, genannten Eintretenden auf Dauer die Wohnung verlassen haben und (oder) großjährig geworden sind.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2014

Gesetzesnummer

10002531

Dokumentnummer

NOR12032536

Alte Dokumentnummer

N2198117215R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/520/P46/NOR12032536

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