Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 4. Juni 1981 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 350/1979) hat dadurch zu erfolgen, daß der Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 4. Juni 1981 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,) hat dadurch zu erfolgen, daß der Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.