Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbürger - Ableistung des Militärdienstes (Argentinien) Art. 1

Kurztitel

Doppelbürger - Ableistung des Militärdienstes (Argentinien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 450/1981

Typ

Vertrag – Argentinien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.12.1981

Außerkrafttretensdatum

Index

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,Personen, die auf Grund der argentinischen Gesetze die argentinische und auf Grund der österreichischen Gesetze die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind in Friedenszeiten von der Ableistung des Militärdienstes in Österreich unter der Bedingung befreit, daß sie durch eine amtliche, von den zuständigen argentinischen Behörden ausgestellte Urkunde nachweisen können, daß sie ihren Militärdienst in der Argentinischen Republik abgeleistet haben oder von diesem auf Grund der argentinischen Gesetze dauernd befreit worden sind. Falls sie ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Österreich haben, sind sie ferner von der Ableistung des Militärdienstes befreit, solange sie nachweisen können, daß ihnen für die Ableistung des Militärdienstes von den argentinischen Behörden ein Aufschub gewährt worden ist.
  2. Absatz 2,Personen, die auf Grund der österreichischen Gesetze die österreichische und auf Grund der argentinischen Gesetze die argentinische Staatsbürgerschaft besitzen, sind in Friedenszeiten von der Ableistung des Militärdienstes in Argentinien unter der Bedingung befreit, daß sie durch eine amtliche, von den zuständigen österreichischen Behörden ausgestellte Urkunde nachweisen können, daß sie ihren Militärdienst in der Republik Österreich abgeleistet haben oder von diesem auf Grund der österreichischen Gesetze dauernd befreit worden sind. Falls sie ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Argentinien haben, sind sie ferner von der Ableistung des Militärdienstes befreit, solange sie nachweisen können, daß ihnen für die Ableistung des Militärdienstes von den österreichischen Behörden ein Aufschub gewährt worden ist.

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2014

Gesetzesnummer

10005489

Dokumentnummer

NOR12060611

Alte Dokumentnummer

N4198132236L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/450/A1/NOR12060611

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