Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
UNO-City - Amtssitz UNIDO und andere Ämter der UNO
Typ
Vertrag – UNO
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1981
Außerkrafttretensdatum
31.05.1998
Unterzeichnungsdatum
19.01.1981
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINTEN NATIONEN
ÜBER DEN AMTSSITZ DER ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR
INDUSTRIELLE ENTWICKLUNG UND ANDERER ÄMTER DER VEREINTEN NATIONEN IM
INTERNATIONALEN ZENTRUM WIEN
StF:
BGBl. Nr. 365/1981
Sprachen
Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
In Anbetracht des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung vom 13. April 1967 (im folgenden „das Amtssitzabkommen“ genannt);
In der Erwägung, daß die Bundesregierung der Republik Österreich (im folgenden „die Regierung“ genannt), den Vereinten Nationen die Benützung des Grundstückes, der Gebäude und Einrichtungen in dem Bereich (im folgenden „Amtssitzbereich“ genannt), der in dem Abkommen zwischen der Regierung und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten Nationen vom 28. September 1979 umschrieben wird, angeboten hat und die Vereinten Nationen dieses Angebot angenommen haben;
Sind die Republik Österreich und die Vereinten Nationen (im folgenden „die Vertragsparteien“ genannt) wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. XV des vorstehenden Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Vertragswerk tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 1981 in Kraft.Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel römisch fünfzehn, des vorstehenden Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Vertragswerk tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 1981 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.
Anmerkung
Siehe dazu auch:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen
über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für
Industrielle Entwicklung,
BGBl. Nr. 245/1967, samt K des BMAA,
BGBl. Nr. 329/1978;
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen
über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für
Industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten Nationen,
BGBl. Nr. 464/1979;
Notenwechsel
BGBl. Nr. 418/1986, 419/1986, 420/1986, 421/1986,
422/1986.
Schlagworte
QR
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012
Gesetzesnummer
10000713
Dokumentnummer
NOR11000715
Alte Dokumentnummer
N1198113862P