In Anbetracht des Umstandes, dass die Regierung der Republik Österreich (im Folgenden „die Regierung“ genannt), die Vereinten Nationen (im Folgenden „VN“ genannt), die Internationale Atomenergieorganisation (im Folgenden „IAEO“ genannt), die Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (im Folgenden „UNIDO“ genannt) und die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (im Folgenden „Kommission“ genannt), den Wunsch haben, einen Gemeinsamen Fonds zum Zwecke der Bestreitung der Auslagen für größere Reparaturen und Erneuerungen in den Amtssitzen der Organisationen im Internationalen Zentrum Wien zu errichten,
sind die Regierung, die VN, die IAEO, die UNIDO und die Kommission (im Folgenden „die Vertragsparteien“ genannt) wie folgt übereingekommen: