Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Spanien) § 0

Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Spanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 280/1981

Typ

Vertrag – Spanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1981

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

14.11.1979

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Ergänzung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF: BGBl. Nr. 280/1981 (NR: GP XV RV 216 AB 349 S. 35. BR: AB 2151 S. 397.)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

Seine Majestät der König Juan Carlos römisch eins von Spanien,

Vom Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen *) zu erleichtern und es zu ergänzen, haben beschlossen, das folgende Abkommen zu schließen.

Sie haben zu diesem Zweck zu Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form anerkannten Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben.

_____________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Mai 1981 in Madrid ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz 2, am 1. August 1981 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk,
Rechtshilfe

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002526

Dokumentnummer

NOR11002549

Alte Dokumentnummer

N2198114493R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/280/P0/NOR11002549

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