Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Seine Majestät der König Juan Carlos I von Spanien,Seine Majestät der König Juan Carlos römisch eins von Spanien,
Vom Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen *) zu erleichtern und es zu ergänzen, haben beschlossen, das folgende Abkommen zu schließen.
Sie haben zu diesem Zweck zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form anerkannten Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1957*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,