in Großbritannien
in allen Fällen ausgenommen für die Artikel 5 bis 8 und 29 des Abkommens sowie für die Erstellung des Versicherungsverlaufes hinsichtlich von Geldleistungen bei Krankheit, Geldleistungen bei Mutterschaft und Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit:
Department of Social Security, Overseas Branch, Newcastle upon Tyne;
für die Artikel 5 bis 8 des Abkommens und für die Erstellung des Versicherungsverlaufes hinsichtlich von Geldleistungen bei Krankheit, Geldleistungen bei Mutterschaft und Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit:
Contributions Agency, Overseas Contributions (EC) (RA), Department of Social Security, Newcastle upon Tyne;
für Artikel 29 des Abkommens:
Newcastle Benefits Directorate, Child Benefit Centre (Washington), Newcastle upon Tyne;