Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Ihre Majestät, die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (im folgenden „Ihre Britannische Majestät“ genannt),
die gegenseitige Vereinbarungen auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit durch das am 18. Juni 1971 in Wien in ihren Namen geschlossene Abkommen sowie durch das am 16. September 1975 in Wien in ihren Namen geschlossene Zusatzabkommen getroffen haben,
in dem Wunsche, diese Vereinbarungen zu ändern und zusammenzufassen, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: