Bundesrecht konsolidiert

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Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Rumänien) § 0

Kurztitel

Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 309/1980

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1980

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

11.11.1978

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
StF: BGBl. Nr. 309/1980 (NR: GP XV RV 87 AB 222 S. 24. BR: AB 2116 S. 393.)

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Präambel/Promulgationsklausel

Unter Bezugnahme auf das Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien, vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln und der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren, haben die Republik Österreich und die Sozialistische Republik Rumänien folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Juni 1980 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, am 1. September 1980 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2017

Gesetzesnummer

10009504

Dokumentnummer

NOR11009695

Alte Dokumentnummer

N7198016089R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/309/P0/NOR11009695

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