Bundesrecht konsolidiert

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Zuschuß - Kärnten - 60. Jahrestag der Volksabstimmung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zuschuß - Kärnten - 60. Jahrestag der Volksabstimmung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 270/1980 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

28.06.1980

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,

Dem Land Kärnten wird aus Anlaß der 60. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, auf Grund welcher sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuß im Betrag von 20 Millionen Schilling gewährt. Dieser Bundeszuschuß ist für besondere Vorhaben im Abstimmungsgebiet zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Österreich zu verwenden und zur Stärkung der für die bezeichneten Zwecke vorgesehenen Landesmittel bestimmt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10004325

Dokumentnummer

NOR12047309

Alte Dokumentnummer

N3198015459S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/270/P1/NOR12047309

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