Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zuschuß - Kärnten - 60. Jahrestag der Volksabstimmung
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
28.06.1980
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
Dem Land Kärnten wird aus Anlaß der 60. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, auf Grund welcher sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuß im Betrag von 20 Millionen Schilling gewährt. Dieser Bundeszuschuß ist für besondere Vorhaben im Abstimmungsgebiet zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Österreich zu verwenden und zur Stärkung der für die bezeichneten Zwecke vorgesehenen Landesmittel bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Gesetzesnummer
10004325
Dokumentnummer
NOR12047309
Alte Dokumentnummer
N3198015459S