Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 52
Inkrafttretensdatum
01.07.1980
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ARHV
Index
25/01 Strafprozess
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
DRITTER ABSCHNITT
Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung sowie Vollstreckung inländischer strafgerichtlicher Verurteilungen im Ausland
Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung
§ 52.Paragraph 52,
Besteht Anlaß, die Übernahme der Strafverfolgung zu erwirken, so hat die Staatsanwaltschaft im Weg der Oberstaatsanwaltschaft dem Bundesministerium für Justiz eine Sachverhaltsdarstellung in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Sachverhaltsdarstellung ist vom Behördenleiter eigenhändig zu unterschreiben und mit dem Amtssiegel zu versehen. Beglaubigte Abschriften (Kopien) der in Betracht kommenden Aktenstücke und allfällige Beweisgegenstände sind anzuschließen (§ 7). Besteht Anlaß, die Übernahme der Strafverfolgung zu erwirken, so hat die Staatsanwaltschaft im Weg der Oberstaatsanwaltschaft dem Bundesministerium für Justiz eine Sachverhaltsdarstellung in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Sachverhaltsdarstellung ist vom Behördenleiter eigenhändig zu unterschreiben und mit dem Amtssiegel zu versehen. Beglaubigte Abschriften (Kopien) der in Betracht kommenden Aktenstücke und allfällige Beweisgegenstände sind anzuschließen (Paragraph 7,).
Anmerkung
Vgl. § 74 ARHG,
BGBl. Nr. 529/1979.
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012
Gesetzesnummer
10002489
Dokumentnummer
NOR12032248
Alte Dokumentnummer
N2198022396S