Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 15
Inkrafttretensdatum
01.01.1980
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Text
Artikel XVArtikel römisch fünfzehn
(Anm.: Zur V über Ausbildungsvorschriften BGBl. Nr. 75/1972)Anmerkung, Zur römisch fünf über Ausbildungsvorschriften Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1972,)
Die Bestimmungen der Artikel I bis XIV I (Anm.: jeder Artikel der Sammelnovelle BGBl. Nr. 15/1980 ändert die Ausbildungsvorschriften bzw. das Lehrberufsbild eines oder mehrerer Lehrberufe) sind auf die Fälle der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß dem Lehrling die Inhalte der jeweils in Betracht kommenden beiden Berufsbilder in der in diesen Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge und unter Bedachtnahme auf die sich in solchen Fällen gemäß § 6 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer vermittelt werden. Die Bestimmungen der Artikel römisch eins bis römisch vierzehn römisch eins Anmerkung, jeder Artikel der Sammelnovelle Bundesgesetzblatt Nr. 15 aus 1980, ändert die Ausbildungsvorschriften bzw. das Lehrberufsbild eines oder mehrerer Lehrberufe) sind auf die Fälle der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß dem Lehrling die Inhalte der jeweils in Betracht kommenden beiden Berufsbilder in der in diesen Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge und unter Bedachtnahme auf die sich in solchen Fällen gemäß Paragraph 6, Absatz 2, des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer vermittelt werden.
Anmerkung
Art. III der Sammelnovelle
BGBl. Nr. 15/1980 ändert die Bestimmungen
über das Berufsbild Gas- und Wasserleitungsinstallateur in der Anlage
8, das Berufsbild Optiker in der Anlage 10 zu V
BGBl. Nr. 75/1972.
Weiters haben § 1 Zi 4 und 6 sowie Anlage 4 (Fahrradmechaniker) und
Anlage 6 (Formenbauer für Kunststoff- und Kautschukverarbeitung) zu
entfallen.
Schlagworte
Gasinstallateur, Kunststoffverarbeitung
Gesetzesnummer
10006297
Dokumentnummer
NOR12161869
Alte Dokumentnummer
N51980163470