Bundesrecht konsolidiert

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Auslieferung (Polen) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auslieferung (Polen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 146/1980

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1980

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

27.02.1978

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Titel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN
ÜBER DIE AUSLIEFERUNG
StF: BGBl. Nr. 146/1980

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen, von dem Wunsche geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Feber 1980 hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 31 Absatz 2 am 1. Mai 1980 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 19 Absatz 3 sowie Artikel 25 Absätze 1 und 4 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2014

Gesetzesnummer

10002503

Dokumentnummer

NOR11002526

Alte Dokumentnummer

N2198021579S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/146/P0/NOR11002526

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