Bundesrecht konsolidiert

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Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten § 1

Kurztitel

Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 57/1979

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.02.1979

Außerkrafttretensdatum

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt für Personen deutscher oder ladinischer Sprachzugehörigkeit, die im Gebiet der Provinz Bozen geboren wurden, sich bei der jeweils letzten in der Provinz Bozen durchgeführten Volkszählung zur deutschen oder ladinischen Sprachgruppe bekannt haben und nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
  2. Absatz 2,Dieses Bundesgesetz gilt bei Zutreffen der übrigen im Absatz eins, genannten Voraussetzungen auch für Personen, die zwar nicht im Gebiet der Provinz Bozen geboren wurden, aber von Eltern stammen, bei denen wenigstens ein Teil deutscher oder ladinischer Muttersprache ist oder war und die sich bei einer in der Provinz Bozen durchgeführten Volkszählung zur deutschen oder ladinischen Sprachgruppe bekannt haben.
  3. Absatz 3,Das Zutreffen der in Absatz eins und 2 enthaltenen Voraussetzungen ist glaubhaft zu machen.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2026

Gesetzesnummer

10005469

Dokumentnummer

NOR12060386

Alte Dokumentnummer

N4197915111S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/57/P1/NOR12060386

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