Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Patentverträge-Einführungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
15.02.1979
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PatV-EG
Index
26/03 Patentrecht
Text
Patentregister
§ 7.Paragraph 7,
Eintragungen zu europäischen Patenten sind in einen besonderen Teil des Patentregisters (§ 80 PatG) vorzunehmen und haben dieselbe Wirkung wie Eintragungen im übrigen Teil des Registers. Eintragungen zu europäischen Patenten sind in einen besonderen Teil des Patentregisters (Paragraph 80, PatG) vorzunehmen und haben dieselbe Wirkung wie Eintragungen im übrigen Teil des Registers.
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020
Gesetzesnummer
10002458
Dokumentnummer
NOR12031409
Alte Dokumentnummer
N2197914497T