Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Patentverträge-Einführungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 26
Inkrafttretensdatum
01.02.1999
Außerkrafttretensdatum
30.06.2005
Abkürzung
PatV-EG
Index
26/03 Patentrecht
Text
Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 26.Paragraph 26,
(1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Dieses Bundesgesetz tritt
für Anmeldungen nach dem EPÜ mit dem Außerkrafttreten des EPÜ für die Republik Österreich außer Kraft;
für Anmeldungen nach dem PCT mit dem Außerkrafttreten des PCT für die Republik Österreich außer Kraft.
(2)Absatz 2,Art. 175 EPÜ bleibt unberührt.Artikel 175, EPÜ bleibt unberührt.
(3)Absatz 3,Art. 66 Abs. 2 PCT bleibt unberührt.Artikel 66, Absatz 2, PCT bleibt unberührt.
(4)Absatz 4,Auf europäische Patente, die vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 181/1996 erteilt worden sind, ist § 8 Abs. 2 in der zuvor geltenden Fassung weiter anzuwenden.Auf europäische Patente, die vor Inkrafttreten des Paragraph 8, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 181 aus 1996, erteilt worden sind, ist Paragraph 8, Absatz 2, in der zuvor geltenden Fassung weiter anzuwenden. (5)Absatz 5,Auf europäische Patente, deren Anmeldetag vor dem 1. Jänner 1994 liegt, ist § 10 Abs. 1 und 3 in der vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 175/1998 geltenden Fassung weiter anzuwenden.Auf europäische Patente, deren Anmeldetag vor dem 1. Jänner 1994 liegt, ist Paragraph 10, Absatz eins und 3 in der vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 1998, geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Anmerkung
Für Österreich ist das EPÜ,
BGBl. Nr. 350/1979, am 1.5.1979, der PCT,
BGBl. Nr. 348/1979, am 23.4.1979 in Kraft getreten.
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2026
Gesetzesnummer
10002458
Dokumentnummer
NOR12040295
Alte Dokumentnummer
N2199813053O