„Rechtsvorschriften“
in bezug auf die Republik Österreich
die Gesetze und Verordnungen, welche sich auf die in Artikel 2
Absatz 1 bezeichneten Rechtsgebiete beziehen,
in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland
die Gesetze, Rechtsverordnungen und Anordnungen, welche sich auf die in Artikel 2 Absatz 1 bezeichneten Rechtsgebiete beziehen;