Bundesrecht konsolidiert

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Arbeitslosenversicherung (BRD) Art. 1

Kurztitel

Arbeitslosenversicherung (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 392/1979

Typ

Vertrag - BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.1979

Außerkrafttretensdatum

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

ABSCHNITT römisch eins
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

In diesem Abkommen bedeuten die Ausdrücke

  1. Ziffer eins
    „Gebiet“
    in bezug auf die Republik Österreich
    deren Bundesgebiet,
    in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland
    den Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland;
  2. Ziffer 2
    „Staatsangehöriger“
    in bezug auf die Republik Österreich deren Staatsbürger, in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland
    einen Deutschen im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland;
  3. Ziffer 3
    „Rechtsvorschriften“
    in bezug auf die Republik Österreich
    die Gesetze und Verordnungen, welche sich auf die in Artikel 2
    Absatz 1 bezeichneten Rechtsgebiete beziehen,
    in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland
    die Gesetze, Rechtsverordnungen und Anordnungen, welche sich auf die in Artikel 2 Absatz 1 bezeichneten Rechtsgebiete beziehen;
  4. Ziffer 4
    „zuständige Behörde“
    in bezug auf die Republik Österreich
    den Bundesminister für soziale Verwaltung,
    in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland
    den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung;
  5. Ziffer 5
    „Grenzgänger“
    einen Arbeitnehmer, für den aufgrund seiner Beschäftigung im Gebiet eines Vertragsstaates dessen Rechtsvorschriften gelten und der sich im Gebiet des anderen Vertragsstaates gewöhnlich aufhält und dorthin in der Regel mindestens einmal wöchentlich zurückkehrt;
  6. Ziffer 6
    „Träger“
    in bezug auf die Republik Österreich
    die Behörde, der die Durchführung der in Artikel 2 Absatz 1
    bezeichneten Rechtsvorschriften obliegt,
    in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland
    die Bundesanstalt für Arbeit.

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10008449

Dokumentnummer

NOR40003767

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/392/A1/NOR40003767

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