Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen - Anerkennungsprotokoll
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
01.05.1979
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EPÜ
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 4
Ist der Gegenstand der europäischen Patentanmeldung eine Erfindung eines Arbeitnehmers, so sind vorbehaltlich Artikel 5 für einen Rechtsstreit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausschließlich die Gerichte des Vertragsstaats zuständig, nach dessen Recht sich das Recht auf das europäische Patent gemäß Artikel 60 Absatz 1 Satz 2 des Übereinkommens bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2013
Gesetzesnummer
10002464
Dokumentnummer
NOR12031442
Alte Dokumentnummer
N2197916358T