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Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen Art. 1

Kurztitel

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 349/1979

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

10.08.1979

Außerkrafttretensdatum

Index

18 Kundmachungswesen
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 3. Oktober 1978 und vom 1. Mai 1979, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Im RIS seit

04.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018

Gesetzesnummer

20010443

Dokumentnummer

NOR40209799

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/349/A1/NOR40209799

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