Bundesrecht konsolidiert

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Sichtvermerk für akkreditierte Journalisten § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerk für akkreditierte Journalisten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 346/1979

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.08.1979

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

11.06.1979

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Erteilung von Sichtvermerken an akkreditierte Journalisten und deren Familienangehörige (Notenwechsel)
StF: BGBl. Nr. 346/1979

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß dem zweiten Absatz der Eröffnungsnote am 10. August 1979 in Kraft.

Gesetzesnummer

10005466

Dokumentnummer

NOR11005550

Alte Dokumentnummer

N4197910214W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/346/P0/NOR11005550

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