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Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 253

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 820/1995

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 253

Inkrafttretensdatum

01.01.1996

Außerkrafttretensdatum

31.12.2011

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Ernennung und Betrauung mit einer Funktion

Paragraph 253,
  1. Absatz eins,Ernennungen auf eine Planstelle
    1. Ziffer eins
      der Verwendungsgruppen E, D, C oder P 1 bis P 5 mit Wirkung von einem nach dem 31. Dezember 1994 gelegenen Tag,
    2. Ziffer 2
      der Verwendungsgruppen A oder B mit Wirkung von einem nach dem 31. Dezember 1997 gelegenen Tag
    sind nur mehr für Beamte zulässig, die einer in Ziffer eins, oder 2 angeführten Verwendungsgruppe angehören.
  2. Absatz 2,Die ständige Betrauung mit einer gemäß Paragraph 141, Absatz eins, zeitlich begrenzten Funktion ist nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997 innerhalb der Besoldungsgruppe der Beamten der Allgemeinen Verwaltung und der Beamten in handwerklicher Verwendung nicht mehr zulässig. Auf einen Beamten, der mit dieser Funktion bereits zuvor unbefristet betraut worden ist, sind für die Dauer seiner Ausübung dieser Funktion die Bestimmungen über die Befristung nicht anzuwenden, solange er weiterhin der Besoldungsgruppe der Beamten der Allgemeinen Verwaltung und der Beamten in handwerklicher Verwendung angehört.
  3. Absatz 3,Absatz 2, Satz 1 ist in Dienstbereichen, bei denen es gemäß Paragraph 41, nach der Natur des Dienstes notwendig ist, die Beamten nach einiger Zeit zu einer anderen Dienststelle zu versetzen, nur auf Arbeitsplätze der Funktionsgruppen 8 und 9 der Verwendungsgruppe A 1 im Inland anzuwenden, auch wenn in diesen Dienstbereichen grundsätzlich jede Betrauung mit einer Funktion unbeschadet des Paragraph 141, befristet erfolgt.

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR12111020

Alte Dokumentnummer

N6199552059J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/333/P253/NOR12111020

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