(3)Absatz 3,Lehrpersonen im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1c BLVG haben die Schulcluster-Leitung in ihrem gesamten Aufgabenbereich zu unterstützen, soweit die Einrechnung gemäß § 9 Abs. 1c BLVG das Ausmaß der Einrechnung aus anderen Funktionen übersteigt.Lehrpersonen im Anwendungsbereich des Paragraph 9, Absatz eins c, BLVG haben die Schulcluster-Leitung in ihrem gesamten Aufgabenbereich zu unterstützen, soweit die Einrechnung gemäß Paragraph 9, Absatz eins c, BLVG das Ausmaß der Einrechnung aus anderen Funktionen übersteigt.