Anlage 1
Ernennungserfordernisse und Definitivstellungserfordernisse
Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (§ 4 Abs. 1) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen: Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (Paragraph 4, Absatz eins,) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen: