Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Bosnien-Herzegowina)
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.03.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 1
Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichtern und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen.
Schlagworte
Personenverkehr
Im RIS seit
20.03.2023
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Gesetzesnummer
20012201
Dokumentnummer
NOR40251556