Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mutterschutzgesetz 1979
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 25
Inkrafttretensdatum
23.06.2004
Außerkrafttretensdatum
30.06.2017
Abkürzung
MSchG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
§ 25.Paragraph 25,
Die §§ 7 (Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit), 16 (Dienst/Werkswohnung) und 17 (Auflegen des Gesetzes) sind nicht anzuwenden. Die §§ 15 bis 15d, 15m und 15q (Karenz) gelten unter der Voraussetzung, dass für die Dauer der Karenz die Hausgemeinschaft aufgelöst wird. Die Paragraphen 7, (Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit), 16 (Dienst/Werkswohnung) und 17 (Auflegen des Gesetzes) sind nicht anzuwenden. Die Paragraphen 15 bis 15 d, 15 m und 15 q (Karenz) gelten unter der Voraussetzung, dass für die Dauer der Karenz die Hausgemeinschaft aufgelöst wird.
Schlagworte
Dienstwohnung, Werkswohnung, Wohnung, Sonntagsarbeit
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2017
Gesetzesnummer
10008464
Dokumentnummer
NOR40052576