Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mutterschutzgesetz 1979
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 15p
Inkrafttretensdatum
01.07.2004
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
MSchG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Änderung der Lage der Arbeitszeit
§ 15p.Paragraph 15 p,
Die §§ 15h bis 15o sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt. Die Paragraphen 15 h bis 15 o sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.
Anmerkung
vgl. § 40 Abs. 16
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2015
Gesetzesnummer
10008464
Dokumentnummer
NOR40052567