Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba,
geleitet von dem Wunsch, die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit im Einklang mit den gemeinsamen Interessen beider Staaten zu entwickeln,
unter Anerkennung der Vorteile, welche die Abkommen dieser Art zum Erreichen der Ziele der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beider Staaten darstellen, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Kuba ein Entwicklungsland ist,
haben folgendes vereinbart: