Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 9/1978

Typ

Vertrag – (Tschechische R)

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.01.1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

22.11.1977

Index

19/02 Staatsgrenzen

Beachte

Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Schaffung von Straßenübergängen an der gemeinsamen Staatsgrenze
StF: BGBl. Nr. 9/1978

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,

vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen gutnachbarlichen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiterzuentwickeln und

die Zusammenarbeit auf den Gebieten des internationalen Personen- und Güterfernverkehrs sowie auch des Fremdenverkehrs zu erweitern,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, am 21. Jänner 1978 in Kraft.

Schlagworte

Personenfernverkehr

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10000636

Dokumentnummer

NOR11000638

Alte Dokumentnummer

N1197847833L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/9/P0/NOR11000638

Navigation im Suchergebnis