Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Syrien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Syrien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 610/1978

Typ

Vertrag – Syrien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.01.1978

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.07.1976

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung) LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
StF: BGBl. Nr. 610/1978

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Syrien,

In der Folge im vorliegenden Abkommen als Vertragschließende Teile bezeichnet,

Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,

Von dem Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr und den Bedarfsflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Der in Artikel 18, des Abkommens vorgesehene Notenwechsel wurde am 5. November 1977 durchgeführt; das Abkommen ist am 4. Jänner 1978 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011506

Dokumentnummer

NOR11011771

Alte Dokumentnummer

N9197814161T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/610/P0/NOR11011771

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