(3)Absatz 3,Die §§ 20a, 20b, 23 Abs. 10 lit. a, 30 Abs. 1 sowie die Z 3.2 und 5 in der Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2004 sind erstmals für das Beitragsjahr 2004 anzuwenden.Die Paragraphen 20 a, 20 b, 23, Absatz 10, Litera a,, 30 Absatz eins, sowie die Ziffer 3 Punkt 2 und 5 in der Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. xx aus 2004, sind erstmals für das Beitragsjahr 2004 anzuwenden.