Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile (Tschechische R) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 309/1978 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 136/2012

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

30.11.2012

Unterzeichnungsdatum

11.05.1978

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Beachte

Dieses Abkommen wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages
erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über das
Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile
StF: BGBl. Nr. 309/1978

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,

in dem Bemühen um die Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, Absatz eins, am 10. Juli 1978 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10010406

Dokumentnummer

NOR11010625

Alte Dokumentnummer

N8197847566L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/309/P0/NOR11010625

Navigation im Suchergebnis