Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 5
Inkrafttretensdatum
22.12.1977
Außerkrafttretensdatum
31.12.2025
Abkürzung
AlVG
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Unter Dienstgebern im Sinne dieses Bundesgesetzes sind auch Auftraggeber im Sinne des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, Träger von Ausbildungseinrichtungen und Besitzer von Wäldern, in denen von selbständigen Pechern Harzprodukte gewonnen werden, zu verstehen.Unter Dienstgebern im Sinne dieses Bundesgesetzes sind auch Auftraggeber im Sinne des Heimarbeitsgesetzes 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1961,, Träger von Ausbildungseinrichtungen und Besitzer von Wäldern, in denen von selbständigen Pechern Harzprodukte gewonnen werden, zu verstehen. (2)Absatz 2,Unter Dienstverhältnis im Sinne dieses Bundesgesetzes ist auch die Erwerbstätigkeit als selbständiger Pecher zu verstehen.
(3)Absatz 3,Unter Entgelt im Sinne dieses Bundesgesetzes ist auch das Erwerbseinkommen als selbständiger Pecher zu verstehen.
(BGBl. Nr. 17/1962, Art. I Z. 9)Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1962,, Artikel römisch eins, Ziffer 9,)
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2025
Gesetzesnummer
10008407
Dokumentnummer
NOR12098167
Alte Dokumentnummer
N6197721147L