(4)Absatz 4,Unbeschadet der Bestimmung des Abs. 3 ist der Waldentwicklungsplan nach Maßgabe der gebotenen Möglichkeiten so zu erstellen, daß diesem auch Hinweise für außerforstliche Planungen entnommen werden können.Unbeschadet der Bestimmung des Absatz 3, ist der Waldentwicklungsplan nach Maßgabe der gebotenen Möglichkeiten so zu erstellen, daß diesem auch Hinweise für außerforstliche Planungen entnommen werden können.