Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Änderung der Landesgrenze Burgenland - Niederösterreich
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.04.1978
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Index
11/02 Grenzänderungen
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Der Verlauf der Landesgrenze zwischen den Ländern Burgenland und Niederösterreich wird im Bereich der burgenländischen Gemeinde Leithaprodersdorf (Katastralgemeinde Stotzing) und der niederösterreichischen Marktgemeinde Au am Leithaberge (Katastralgemeinde Au am Leithagebirge) von dem in der Mitte des Edelbaches liegenden Grenzpunkt Nr. 3144 der Katastralgemeinde Stotzing bis zu dem bachabwärts und nordwestlich von diesem Grenzpunkt gleichfalls in der Mitte des Edelbaches liegenden Grenzpunkt 6683 der Katastralgemeinde Au am Leithagebirge durch das Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte (Anlage 1) (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar) mit der Maßgabe bestimmt, daß die Landesgrenze von einem Grenzpunkt zum nächsten geradlinig verläuft.Der Verlauf der Landesgrenze zwischen den Ländern Burgenland und Niederösterreich wird im Bereich der burgenländischen Gemeinde Leithaprodersdorf (Katastralgemeinde Stotzing) und der niederösterreichischen Marktgemeinde Au am Leithaberge (Katastralgemeinde Au am Leithagebirge) von dem in der Mitte des Edelbaches liegenden Grenzpunkt Nr. 3144 der Katastralgemeinde Stotzing bis zu dem bachabwärts und nordwestlich von diesem Grenzpunkt gleichfalls in der Mitte des Edelbaches liegenden Grenzpunkt 6683 der Katastralgemeinde Au am Leithagebirge durch das Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte (Anlage 1) Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar) mit der Maßgabe bestimmt, daß die Landesgrenze von einem Grenzpunkt zum nächsten geradlinig verläuft.
(2)Absatz 2,Der Verlauf der Landesgrenze nach Abs. 1 ist im Plan im Maßstab 1 : 4 000 (Anlage 2) (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar) dargestellt.Der Verlauf der Landesgrenze nach Absatz eins, ist im Plan im Maßstab 1 : 4 000 (Anlage 2) Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar) dargestellt.
Schlagworte
Grenzverlauf, Grenze
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013
Gesetzesnummer
10000620
Dokumentnummer
NOR12008975
Alte Dokumentnummer
N11977157370