Bundesrecht konsolidiert

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Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade Österreich und Italien § 0

Kurztitel

Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade Österreich und Italien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 360/1977

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

02.07.1977

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

19.02.1976

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik
StF: BGBl. Nr. 360/1977 (NR: GP XIV RV 122 AB 196 S. 25. BR: AB 1521 S. 351.)

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der im vorletzten Absatz der italienischen Eröffnungsnote vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß der erwähnten Bestimmung am 2. Juli 1977 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2016

Gesetzesnummer

10009448

Dokumentnummer

NOR11009639

Alte Dokumentnummer

N7197716077R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/360/P0/NOR11009639

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