(3)Absatz 3,Dieser Vertrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden; er tritt sechs Monate nach der Kündigung außer Kraft. Er tritt auch ohne Kündigung in dem Zeitpunkt außer Kraft, in dem das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen im Verhältnis zwischen den beiden Vertragsstaaten unwirksam wird.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben und mit ihren Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Bonn am 31. Jänner 1972 in zwei Urschriften.