Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen Art. 1

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 353/1977

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

21.09.1976

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Text

  1. Ziffer eins
    Die Geltungsdauer der Deklaration wird durch Änderung des Datums in Ziffer 4 auf „31. Dezember 1977" verlängert.
  2. Ziffer 2
    Diese Niederschrift wird beim Generaldirektor der VERTRAGSPARTEIEN des Allgemeinen Abkommens hinterlegt. Sie steht zur Annahme, durch Unterzeichnung oder in anderer Weise, durch die Philippinen und durch die teilnehmenden Regierungen offen. Sie tritt zwischen der Regierung der Philippinen und einer teilnehmenden Regierung in Kraft, sobald sie von der Regierung der Philippinen und von dieser Regierung angenommen worden ist.
  3. Ziffer 3
    Der Generaldirektor übermittelt eine beglaubigte Abschrift dieser Niederschrift und eine Mitteilung über jede Annahmeerklärung an die Regierung der Philippinen und an jede Vertragspartei des Allgemeinen Abkommens.

GESCHEHEN zu Genf am einundzwanzigsten November neunzehnhundertfünfundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

Gesetzesnummer

20004946

Dokumentnummer

NOR40081553

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/353/A1/NOR40081553

Navigation im Suchergebnis