Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffenmechaniker
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.06.1977
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffenmechaniker ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffenmechaniker ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1977 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026
Gesetzesnummer
10006578
Dokumentnummer
NOR12071732
Alte Dokumentnummer
N51977156910